Unter dem Stichwort "Kostenlose Erstberatung" verbergen sich oft zwei ganz verschiedene Leistungen.
Die erste ist das ganz normale Gespräch, welches jedes Unternehmen mit einem potentiellen Kunden führen muss, um zu einem Geschäftsabschluss zu kommen. Eigentlich selbstverständlich, dass so etwas
kostenlos ist.
Dennoch gibt es Unternehmen, die dann unter der Bezeichnung "Kostenvoranschlag" sich dieses im Nachinein bezahlen lassen wollen. Das lehnen wir strikt ab!
Und dann gibt es den gesetzlich geregelten
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Pflegebedürftige können ein monatliches Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das Pflegegeld soll Sie in die Lage versetzen, Ihre Pflege über ehrenamtlich Tätige selbst zu organisieren und
zu finanzieren.
Damit ein Pflegegeld gewährt wird, muss ein Pflegedienst regelmäßig die Versorgungssituation vor Ort überprüfen. Der Pflegedienst kommt zu Ihnen in die Häuslichkeit und beurteilt Ihre pflegerische
Situation. Darüber hinaus berät der Pflegedienst Sie über mögliche Risiken, Verbesserungspotenziale und mögliche Hilfsmittel.
Anschließend meldet der Pflegedienst Ihrer Pflegekasse den erfolgten Beratungsbesuch und Sie bekommen das Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse überwiesen.