Für Eltern, die Ihren Haushalt wegen Schwangerschaft, Entbindung oder Krankheit vorübergehend nicht mehr weiterführen können, bietet die Krankenversicherung eine Haushaltshilfe für diese Zeit an. Voraussetzung ist, dass das im Haushalt lebende Kind noch unter 12 Jahren oder behindert ist.
Im Rahmen der Haushaltshilfe bieten wir Ihnen:
Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R Ihre Krankenversicherung. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse.