Hilfe bei Schwangerschaft oder Krankheit

 

Für Eltern, die Ihren Haushalt wegen Schwangerschaft, Entbindung oder Krankheit vorübergehend nicht mehr weiterführen können, bietet die Krankenversicherung eine Haushaltshilfe für diese Zeit an. Voraussetzung ist, dass das im Haushalt lebende Kind noch unter 12 Jahren oder behindert ist.

 

Im Rahmen der Haushaltshilfe bieten wir Ihnen:

  •     Zubereiten von Mahlzeiten
  •     Treppenhausreinigung (sofern Mietvorschrift)
  •     Reinigen der Wohnung oder Teilen hiervon
  •     Waschen der Wäsche und Kleidung
  •     Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs
  •     Botengänge, z.B. zur Post
  •     Begleiten der Kinder zur Schule / Kindergarten
  •     Kinderbetreuung

 

Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R Ihre Krankenversicherung. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse.

 

 

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